AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Siehochdrei GmbH, Braunstraße 9, 64720 Michelstadt, gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nur einbezogen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot annimmt oder wir den Auftrag bestätigen. Die Annahme kann auch per E-Mail erfolgen.
Der Vertrag kann als Einzelauftrag, Projektgeschäft, Workshop, laufende Betreuung, Retainer oder Rahmenvertrag ausgestaltet sein.
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
-
individuelles Angebot oder Einzelauftrag
-
Rahmenvertrag
-
diese AGB
3. Leistungen
SIE³ erbringt Leistungen in den Bereichen Strategie, Beratung, Kommunikation, Marketing, Markenentwicklung, Kreativkonzeption, Organisationsentwicklung, Content, Kampagnen, Social Media, Influencer Marketing, Marktforschung, Zielgruppenanalyse, Workshops, Moderation und Projektmanagement.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, sind nicht geschuldet und können gesondert beauftragt werden.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere Umsatzsteigerungen, Reichweiten, Platzierungen, Bewerbungen, Förderzusagen oder sonstige Marktergebnisse, wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4. Zusatzleistungen
Änderungen, Erweiterungen oder zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet, sofern sie nicht bereits ausdrücklich vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.
Dies gilt insbesondere für zusätzliche Abstimmungen, weitere Korrekturschleifen, kurzfristige Änderungen, Zusatzrecherchen, weitere Präsentationen, zusätzliche Auswertungen oder nachträgliche Konzeptänderungen.
5. Einsatz Dritter
SIE³ ist berechtigt, geeignete freie Mitarbeitende, Kooperationspartner, Dienstleister oder Subunternehmer einzusetzen, sofern dadurch berechtigte Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Inhalte, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
Hierzu können insbesondere gehören:
-
Unternehmensinformationen
-
Marken- und Designvorgaben
-
Logos, Bilder, Texte und sonstige Inhalte
-
Zielgruppeninformationen
-
Markt- und Wettbewerbsinformationen
-
Zugänge zu Plattformen oder Tools
-
Ansprechpartner und Entscheidungsträger
-
Freigaben und Feedback
Der Kunde stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
7. Freigaben und Korrekturen
Der Kunde prüft vorgelegte Arbeitsergebnisse innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Freigaben können per E-Mail oder in Textform erfolgen.
Sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist, ist eine Korrekturschleife je Arbeitsergebnis enthalten. Weitere Änderungswünsche oder Korrekturen können gesondert berechnet werden.
Nach Freigabe gewünschte Änderungen gelten als Zusatzleistungen.
8. Preise, Auslagen und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Notwendige Auslagen, insbesondere Reise-, Hotel-, Produktions-, Druck-, Lizenz-, Media-, Tool- oder Fremdkosten, werden nur berechnet, wenn sie vorher abgestimmt oder im Angebot vorgesehen sind.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Bei Zahlungsverzug ist Siehochdrei berechtigt, laufende Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.
9. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
Arbeitsergebnisse sind die individuell für den Kunden erstellten Konzepte, Strategien, Texte, Präsentationen, Analysen, Auswertungen, Kampagnenideen, Designs, Pläne, Empfehlungen, Inhalte oder sonstigen Ergebnisse.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den final freigegebenen Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Zweck.
Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe oder Veröffentlichung ist nur zulässig, soweit dies vertraglich vereinbart ist oder sich aus dem vereinbarten Zweck ergibt.
Entwürfe, Konzepte, Ideen oder Präsentationen, die nicht beauftragt oder nicht bezahlt wurden, dürfen nicht genutzt werden.
10. Background-IP, Methoden und Vorlagen
Methoden, Frameworks, Workshop-Konzepte, Templates, Checklisten, Prozesse, Tools, Prompt-Strukturen, Forschungsdesigns, Auswertungsmodelle, Erfahrungswissen und sonstiges vorbestehendes oder allgemein entwickeltes Know-how von SIE³ bleiben Eigentum von SIE³.
Der Kunde erhält daran nur ein Nutzungsrecht, soweit dies zur Nutzung der vereinbarten Arbeitsergebnisse erforderlich ist.
Eine isolierte Nutzung, Weitergabe, Veröffentlichung, Nachbildung oder Verwertung dieser Methoden und Vorlagen ist ohne Zustimmung von Siehochdrei nicht zulässig.
11. Drittmaterial und Plattformen
Soweit Arbeitsergebnisse Drittmaterial enthalten, gelten die jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Drittanbieter.
SIE³ haftet nicht für Änderungen, Ausfälle, Sperrungen, Richtlinienänderungen oder technische Störungen von Drittplattformen, insbesondere Social-Media-Plattformen, KI-Tools, Hostingdiensten, Softwarediensten oder sonstigen externen Anbietern, soweit diese außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen.
12. KI-gestützte Werkzeuge
SIE³ kann bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge unterstützend einsetzen.
Die fachliche Verantwortung für die von SIE³ gelieferten Arbeitsergebnisse verbleibt bei SIE³.
Vertrauliche oder personenbezogene Daten des Kunden werden nur verarbeitet, soweit dies rechtlich zulässig, erforderlich und mit dem Kunden abgestimmt ist.
Der Kunde bleibt verantwortlich für die rechtliche Prüfung und finale Verwendung der Arbeitsergebnisse, insbesondere bei Veröffentlichungen, Werbung, Kennzeichnungspflichten, Branchenregeln oder regulierten Inhalten.
13. Marktforschung und Analysen
Bei Markt-, Zielgruppen-, Wettbewerbs- oder sonstigen Analysen schuldet Siehochdrei eine fachgerechte Durchführung nach Maßgabe des vereinbarten Auftrags.
Rohdaten, Methoden, Auswertungslogiken und interne Arbeitsunterlagen werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Anonymisierte oder aggregierte Erkenntnisse dürfen von SIE³ weiterverwendet werden, sofern keine Rückschlüsse auf den Kunden, dessen Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten möglich sind.
14. Influencer Marketing
Soweit Influencer Marketing beauftragt wird, können Leistungen insbesondere die Identifikation, Auswahl, Ansprache, Koordination, Briefing-Begleitung und Auswertung von Creator- oder Influencer-Kooperationen umfassen.
Verträge mit Influencern, Creators oder sonstigen Dritten werden nur im Namen von SIE³ geschlossen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Andernfalls erfolgen solche Kooperationen im Namen und auf Rechnung des Kunden.
Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der final freigegebenen Kampagneninhalte mitverantwortlich, insbesondere für Pflichtangaben, Werbekennzeichnung, Claims, Branchenvorgaben und Produktinformationen.
15. Rechte Dritter und Freistellung
Der Kunde garantiert, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Materialien, Marken, Logos, Bilder, Texte, Daten und Informationen rechtmäßig verwendet werden dürfen.
Wird SIE³ wegen vom Kunden bereitgestellter oder freigegebener Inhalte durch Dritte in Anspruch genommen, stellt der Kunde SIE³ von daraus entstehenden Ansprüchen, Kosten und Schäden frei, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
16. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden.
Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Strategien, Konzepte, Kalkulationen, Preise, Kundendaten, Zugangsdaten, Forschungsergebnisse, interne Unterlagen und nicht öffentlich bekannte Informationen.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsende für zwei Jahre fort. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes gilt sie zeitlich unbefristet, solange die Informationen die gesetzlichen Voraussetzungen eines Geschäftsgeheimnisses erfüllen.
17. Referenznennung
SIE³ ist berechtigt, den Kunden nach Abschluss des Projekts unter Nennung von Name, Logo und einer allgemeinen Beschreibung der Leistung als Referenz zu nennen.
Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen.
Vertrauliche Inhalte, konkrete Arbeitsergebnisse oder nicht öffentliche Projektdetails werden nur mit Zustimmung des Kunden veröffentlicht.
18. Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Projektverträge enden mit Abschluss des vereinbarten Projekts.
Bei laufenden Betreuungen oder Retainern gilt die vereinbarte Laufzeit. Ist keine Laufzeit vereinbart, kann der Vertrag mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bereits erbrachte Leistungen sind im Fall einer Kündigung oder Stornierung zu vergüten.
19. Terminabsagen
Workshops, Beratungen, Drehs, Interviews oder sonstige Termine können bis 48 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei verschoben werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen können entstandene Kosten und angemessene Ausfallzeiten berechnet werden, soweit kein Ersatztermin oder keine anderweitige Verwendung der Kapazität möglich ist.
20. Gewährleistung
SIE³ erbringt Leistungen mit der im Beratungs- und Agenturumfeld üblichen fachlichen Sorgfalt.
Für Vorgaben, Inhalte, Informationen oder Entscheidungen des Kunden übernimmt SIE³ keine Gewähr.
Für wirtschaftliche, kommunikative oder sonstige Markterfolge wird keine Gewähr übernommen, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
21. Haftung
SIE³ haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SIE³ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder nicht erreichte wirtschaftliche Erfolge ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitenden, gesetzlichen Vertretern, freien Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von SIE³.
22. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs verursacht werden.
Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Krankheit in erheblichem Umfang, Streiks, Ausfälle von Telekommunikations- oder IT-Infrastrukturen sowie Störungen von Drittplattformen.
Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen.
23. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung von SIE³.
Soweit im Rahmen eines Auftrags eine Auftragsverarbeitung erforderlich ist, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
24. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von SIE³.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2026